Karriere

Starte heute deine Karriere!

Wir suchen dich! Egal ob du Berufseinsteiger mit großem Wissensdrang bist oder ein langjähriger Spezialist auf deinem Gebiet - wir freuen uns, dich kennen lernen und auf deinem weiteren Karriereweg begleiten zu dürfen.

Wir suchen...

... Auszubildender zum Kaufmann für Büromanagement (m/w/d)

... Mitarbeiter Vertriebsinnendienst (m/w/d)

... Sachbearbeiter Qualitätssicherung (m/w/d)

... Verpackungshelfer/ Reinigungskraft (m/w/d)

... Produktionsmitarbeiter Labeldruck (m/w/d)

... Kaufmännische Assistenz Buchhaltung (m/w/d)

... Verpacker – im Reinraumbereich und Endverpackung (m/w/d)


Weitere Informationen

  • Spaß an der Arbeit mit Computer und Technik

  • Kreativität

  • Einbringung in Teamprozesse

  • Spaß an Camp Events

  • Kickerskills


Allgemeine Informationen zur Teilzeitausbildung

Bei der Teilzeitausbildung handelt es sich grundsätzlich um eine kürzere als im Betrieb übliche Ausbildungszeit pro Woche (z.B. 30 Stunden statt 40 Stunden). Die Teilzeitberufsausbildung (§ 7 a BBiG ‎Neuregelung) öffnet die Möglichkeit der ‎Teilzeitausbildung für andere Personen, als bisher ‎vorgesehen (Kindererziehung, Pflege oder ‎vergleichbar schwerwiegende Gründe). Die ‎Gesetzesbegründung nennt: Menschen mit ‎Behinderungen, Lernbeeinträchtigungen, Geflüchtete ‎mit begleitender Erwerbstätigkeit.‎

Die Teilzeitberufsausbildung wird damit für einen ‎größeren Personenkreis geöffnet und zugleich ‎attraktiver ausgestaltet.‎

Die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen ‎Ausbildungszeit ist im Berufsausbildungsvertrag für ‎die gesamte Ausbildungszeit oder einen bestimmten ‎Zeitraum zu vereinbaren.‎

Diese Kürzung darf nicht mehr als 50% betragen (§ 7 ‎Abs. 1 BBiG).‎

Entsprechend der Kürzung verlängert sich die ‎Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum ‎Eineinhalbfachen der in der Ausbildungsordnung ‎festgelegten Ausbildungsdauer (z.B. bei 3-jährigem ‎Ausbildungsberuf höchstens 4,5 Jahre). Die Dauer ist ‎auf ganze Monate abzurunden (Merkblatt mit Rechenbeispielen). Eine individuelle ‎Verlängerung nach § 8 Abs. 2 (z.B. aufgrund von längeren Fehlzeiten ‎) bleibt unberührt.‎

Durch die individuellen Teilzeitmodelle wird nicht ‎immer ein Prüfungstermin erreicht, daher ist auch ‎über die Höchstdauer des 1,5-fachen hinaus eine ‎Verlängerung bis zur nächsten möglichen ‎Abschlussprüfung auf Verlangen des Auszubildenden ‎möglich (§ 7 Abs. 3 BBiG) .‎

Der Antrag der Eintragung des ‎Berufsausbildungsvertrages nach § 36 Abs. 1 BBiG in ‎das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse für ‎eine Teilzeitberufsausbildung kann mit einem Antrag ‎auf Verkürzung der Ausbildungsdauer nach § 8 Abs. 1 ‎BBiG verbunden werden.‎

Urlaubsanspruch

Wenn Teilzeitauszubildende an genauso vielen Arbeitstagen wie Vollzeitbeschäftigte arbeiten, haben sie den gleichen Urlaubsanspruch wie diese. Findet die Teilzeitausbildung an weniger betrieblichen Arbeitstagen statt, reduziert sich der Urlaubsanspruch dementsprechend.

Beispiel: Bei einer Fünf-Tage-Woche mit 25 Stunden gibt es 25 Urlaubstage. Bei vier Arbeitstagen à 5 Stunden gilt entsprechend: 25 : 5 x 4 = 20 Urlaubstage.

Quelle: www.ihk-muenchen.de


Förderung für Azubis: Berufsausbildungsbeihilfe

Wer eine Ausbildung macht, will auf auch finanziell auf eigenen Beinen stehen. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt die Bundesagentur für Arbeit (BA) Auszubildende mit einem Zuschuss.

Wann können Azubis mit einer Förderung rechnen?

  • Sie machen eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Der Ausbildungsbetrieb ist zu weit von den Eltern entfernt, um zuhause zu wohnen.
  • Die Azubis sind über 18 Jahre alt oder verheiratet beziehungsweise leben mit Partnerin oder Partner zusammen.
  • Die Azubis haben mindestens ein Kind und leben nicht in der Wohnung der Eltern.

Ausschlusskriterien für eine Ausbildungsbeihilfe:

  • Es handelt sich um eine schulische Ausbildung (zum Beispiel zur Physiotherapeutin beziehungsweise zum Physiotherapeut).
  • Es werden bereits Leistungen von einer anderen Behörde bezogen, die mit der BAB vergleichbar sind.

Quelle: www.ihk-muenchen.de


Wir haben dein Interesse geweckt? Dann bewirb dich jetzt!

Natürlich könnten wir jetzt lange und breit schreiben, wie Du sein solltest. Aber viel lieber wäre uns, wenn Du uns zeigst, wie Du bist!

 

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